Wintergefahren erkennen und vermeiden

Die Palette der Risiken und Gefahren im Winter ist groß. Von  Schneemassen und daraus resultierenden Stromausfällen, über Dachlawinen, eisigen Verhältnissen beim Spazieren und Autofahren oder dem Wintersport – Selbstschutzmaßnahmen sind in allen Bereichen wichtig.

Sowohl im Straßenverkehr als auch in den eigenen vier Wänden sollte man winterfit sein. Die Schneemassen können zu Stromausfällen führen und zu einer Gefahr für Dächer und Häuser werden. Nur mit der richtigen Vorbereitung kann man dafür sorgen, dass der Winter einen nicht eiskalt erwischt.

Zum Schutz des Eigenheims vor extremen Schneefällen gehört:

  • Eigene Gefahrensituation bewerten, mit Fachleuten und Familie besprechen
  • Maßnahmenplanfestlegen
  • Wetterwarnungen und behördliche Informationen beachten
  • Lebensmittelvorrat, Taschenlampen (am besten kurbelbetrieben, sonst mit einem Vorrat an Ersatzbatterien), Notfallradio etc. für die Gefahr eines Stromausfalls
  • Dachabräumung vorbereiten, Verankerungsmöglichkeiten zur Personensicherung schaffen
  • Wenn notwendig Unterstützung der Dachkonstruktion (Statiker beiziehen)
  • Notgepäck vorbereiten
  • Nachbarschaftshilfe organisieren

Bei den behördlichen Informationen möchten wir besonders auf das Zivilschutz-SMS verweisen. Wichtig im Krisenfall ist eine rasche Informationskette. Verhaltensanweisungen der Behörden im Katastrophenfall können rasch mit dem Zivilschutz-SMS versendet werden. Heutzutage haben die meisten das Handy immer griffbereit – und sind so immer erreichbar. Die Informationen lassen sich zudem rasch an Angehörige und Freunde weiterleiten.

Der Absender des Zivilschutz-SMS ist der Bürgermeister. Als behördliche Einsatzleiter kann er ortsspezifische Informationen rasch versenden. Das Zivilschutz-SMS ist somit das ideale Kommunikationsmittel für Gemeinden bei allen Katastrophen, Notsituationen und anderen besonderen Ereignissen.

Die kostenlose Anmeldung für den Bürger ist ganz einfach: auf dieser Webseite www.zivilschutz-ooe.at gibt es einen „Zivilschutz-SMS“-Button, der zur Registrierung führt.

SCHNEERÄUMUNG UND STREUPFLICHT

Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 Meter entlang ihrer gesamten Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen. Ist kein Gehsteig (Gehweg) vorhanden, muss der Straßenrand in der Breite von 1 Meter geräumt und bestreut werden. In einer Fußgängerzone oder Wohnstraße ohne Gehsteige muss auf der Fahrbahn ein 1 Meter breiter Streifen entlang der Häuserfront gereinigt und bestreut werden.

Durch die Schneeräumung und Entfernung von Dachlawinen dürfen andere Straßenbenützer nicht gefährdet oder behindert werden; nötigenfalls müssen die gefährdeten Straßenstellen abgeschrankt oder geeignet gekennzeichnet werden. Schneehaufen, die von Schneepflügen der Straßenverwaltung auf den Gehsteig geschoben werden, müssen ebenfalls entfernt werden. Außerhalb des Ortsgebietes gilt die genannte Räum- und Streupflicht nach der Straßenverkehrsordnung nicht. Zu beachten ist dort jedoch die Haftung des Wegehalters bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht.

WINTERFITTES AUTO

Besonders in der kalten Jahreszeit müssen sich alle Verkehrsteilnehmer auf schlechte Sicht- und Wetterverhältnisse einstellen. Auch die richtige Winterausrüstung ist wichtig: Schneeketten, Klappschaufel, Stiefel, wetterfeste Jacke, Decke etc., Wolldecke, Handy, Notverpflegung (z. B. Müsliriegel) und Antibeschlagtuch und Eiskratzer gehören dazu. Denken Sie auch an genügend Kraftstoffreserven!

Fahren Sie erst los, wenn alle Scheiben eisfrei sind! Ein kleines „Guckloch“ reicht nicht aus; Ihre Sicht ist erheblich eingeschränkt. Entfernen Sie vor dem Losfahren Schnee und Eis von Dach, Motorhaube und Heckpartie Ihres Fahrzeugs. Denken Sie auch an Planen und Aufbauten, denn während der Fahrt herabfallendes Eis gefährdet andere erheblich, reinigen Sie verschmutzte Scheinwerfer, Blinkergläser, Rückleuchten und die Kfz-Kennzeichen. Lösen Sie festgefrorene Wischerblätter vorsichtig, um Beschädigungen zu vermeiden!

Denken Sie daran…
… bereits ab plus 3°C ist mit Überfrieren der Straße und Fahrbahnglätte zu rechnen!
… auf abgestreuten nassen Straßen verändert sich die Bremswirkung!
… nicht die Fahrzeugtechnik bestimmt, ob man im Winter sicher ankommt, sondern Sie selbst. ABS, Allradantrieb oder Antischlupfregelung erhöhen zwar die Fahrsicherheit, sind aber kein Freibrief für riskantes Fahren

GEFAHREN BEIM WINTERSPORT

Egal ob Rodeln, Skitouren, Eislaufen oder Skifahren und Snowboarden  – alle Wintersportarten bergen besondere Risiken. Zunächst gilt natürlich erst einmal, gut ausgerüstet und vorbereitet in den Wintersport zu starten. Selbst wenn man die richtige Ausrüstung gekauft hat, bleibt eine weitere Gefahrenquelle: das menschliche Versagen. Die eigene Selbstüberschätzung, gerade in einer Gruppe, kann zu Leichtsinn und Unfällen führen.

Die FIS-Regeln als Maßstab für sportgerechtes Verhalten des sorgfältigen und verantwortungsbewussten Skifahrers und Snowboarders haben zum Ziel, Unfälle auf Ski- und Snowboardabfahrten zu vermeiden. Die FIS-Regeln gelten für alle Skifahrer und Snowboarder. Jeder Skifahrer und Snowboarder ist verpflichtet, sie zu kennen und einzuhalten. Wer unter Verstoß gegen die Regeln einen Unfall verursacht, kann für die Folgen zivil- und strafrechtlich verantwortlich werden.

Für verschiedene Wintersportarten haben wir Selbstschutztipps: