Unnötige Silvesterknallerei – OÖ Zivilschutz empfiehlt Verzicht vor Vorsorge
Wenn es Richtung Jahreswechsel geht, werden wieder unzählige Feuerwerke und Böller gekauft, um das neue Jahr mit lautem Krawall zu begrüßen. Beim Silvesterfeuerwerk werden in Österreich viele Geld in Form von Raketen und anderen Knallkörpern im wahrsten Sinne des Wortes in die Luft geblasen. Dabei herrscht jedoch große Verletzungsgefahr, z. B. des Innenohres durch den Krach, Verbrennungen und Augenverletzungen. Für zahlreiche Österreicher jährlich endet der pyrotechnische Silvesterspaß im Krankenhaus. Das lautstarke Spektakel ist außerdem eine Belastung für viele ältere und kranke Menschen bzw. die Tierwelt.
Es entstehen zudem jedes Jahr unübersehbare Müllberge, die entsorgt werden müssen. Nicht selten sind auch Sachbeschädigungen und Brände durch Blindgänger oder unsachlich bediente Feuerwerkskörper die Folge. Brände verursachen zu Silvester jährlich Schäden in Millionenhöhe.
Alternativen suchen
„Wir informieren die Bevölkerung auch über Selbstschutz beim Silvester-Feuerwerk, aber wir sagen ganz klar: Verzicht kommt hier vor Vorsorge! Wir appellieren an alle Bürger, zum Wohle der Umwelt und der Menschen – und auch für sich selbst – auf die Silvesterknallerei zu verzichten.“, erklärt OÖ Zivilschutz-Geschäftsführer Josef Lindner, „Ich bin überzeugt, wir können alle auch ohne Feuerwerk ausgelassen feiern.“
Grundsätzlich gilt: Die Verwendung von Feuerwerkskörpern/Silvesterknallern der Kategorie F2 (in Österreich ist dies die gängigste verkaufte Kategorie; auf den Silvesterknallern/ Feuerwerkskörpern ist die jeweilige Kategorie, in die sie fallen, angegeben) ist im Ortsgebiet ganzjährig verboten. Der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister steht es frei, teilweise eine Ausnahme zu erlauben, aber nur, soweit keine Gefährdung für Menschen, deren Eigentum, die öffentliche Sicherheit oder unzumutbare Lärmbelästigungen zu befürchten sind. Innerhalb und in unmittelbarer Nähe zu Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Kirchen, Gotteshäusern sowie Tierheimen und Tiergärten ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern/Silvesterknallern grundsätzlich immer verboten, auch außerhalb des Ortsgebietes.
Die Verordnungen werden in den Gemeindezeitungen bzw. auf der Amtstafel veröffentlicht: „Viele Bürger wissen trotzdem nichts von diesen Regelungen – und setzen die Unwissenheit mit einer Erlaubnis gleich.“
Wer heuer schon sein Silvester-Feuerwerk gekauft hat, dem rät OÖ Zivilschutz-Geschäftsführer Lindner: „Schießen Sie die Raketen mit besonderer Vorsicht ab, auf www.zivilschutz-ooe.at gibt es, neben vielen anderen wichtigen Informationen, einen Selbstschutztipp zu diesem Thema. Nehmen Sie sich gleich als Neujahrssatz vor, Silvester 2022 auf ein Feuerwerk zu verzichten.“