Katastrophenschutzgesetz
Unter „Katastrophenschutz“ ist die Vorbereitung und Durchführung von Schutz- und Hilfsmaßnahmen zur Katastrophenabwehr und -bekämpfung einschließlich der dafür erforderlichen personellen, sachlichen und organisatorischen Maßnahmen zu verstehen. Er umfasst den Schutz der Bevölkerung durch (vorbeugende und abwehrende) Maßnahmen der Behörden, der Einsatzorganisationen, aber auch im privaten Bereich.
Der Selbstschutztipp informiert über die verpflichtenden Selbstschutzmaßnahmen, die in den „Allgemeinen Richtlinien des Katastrophenschutzes in OÖ“ verankert sind.